Schallschutz in der kommunalen Planung
Ihre Kommune ist aufgefordert, gemäß § 47a-f BImSchG (Lärmminderungs- planung) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten für verschiedene Hauptlärmquellen zu erstellen und die Zahl der von Lärm belasteten Einwohner zu ermitteln.
Wir erarbeiten zusammen mit den zuständigen Behörden die Grundlagen für die Berechnung der Lärmeinwirkung. Dies betrifft insbesondere das georeferenzierte Gelände- und Hindernismodell sowie die Lage der zu berücksichtigenden Schallquellen mittels GIS-Software ArcView. Die Daten zu den Geräuschemissionen der Schallquellen werden ebenfalls durch uns in das Berechnungsmodell eingebaut.
Durch Berechnung mit einem von den Bundesländern akzeptierten Programm (IMMI) werden die Lärmsituationen ermittelt und dargestellt sowie die Zahl der lärmbetroffenen Einwohner erfasst. Die Daten sind so aufbereitet, dass eine Übermittlung der betreffenden Informationen an die zuständige Behörde unmittelbar erfolgen kann und eine fundierte Grundlage für die auf die Kartierung folgende Lärmaktionsplanung vorhanden ist.
Die Lärmaktionsplanung erfolgt dann interdisziplinär zusammen mit Verkehrs- und Städteplanern unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen ist sicherzustellen, dass Grenzwerte für den Geräuschimmissionsschutz beachtet werden. Wir ermitteln aus den zugrunde liegenden Verkehrsmengen die zu erwartenden Geräuschimmissionen, dimensionieren Lärmschutzanlagen und erstellen die für ein Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen.
Zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastung in der Umgebung von Straßen führen wir Ausbreitungsrechnungen auf der Basis der erhobenen Daten durch. Zusammen mit Verkehrsplanern werden Minderungskonzepte erarbeitet.