
Grundsätze
Für die bauleitplanerische Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten oder Sondergebieten mit störenden Nutzungen bietet sich im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zur Bewältigung von zu erwartenden Geräuschkonflikten das Instrument der Geräuschkontingentierung an.
Die Geräuschkontingentierung dient dabei mehreren Zielen:
- Für eine Fläche, die mehrere geräuschemittierende Nutzungen (z.B. Gewerbe- und Industriebetriebe) aufnehmen soll, werden flächenbezogene Emissionspotenziale festgesetzt.
- Der Geräuschimmissionsschutz in der schutzbedürftigen Nachbarschaft eines geplanten Gewerbe- und Industriegebietes soll während und nach vollständiger Besiedelung gewährleistet sein.
- An einer Ansiedelung interessierte Unternehmen bekommen eine klare Information über die Möglichkeiten Geräusche zu emittieren und können diese Aspekte in ihre Standortentscheidung und Anlagenplanung einfließen lassen.
- Eine Kommune kann mit diesem Instrument den Aspekt des gesunden Wohnens mit dem Aspekt der effektiven Flächennutzung optimal beeinflussen.

