Kompetenzen Bauleitplanung

Schallschutz bei der Bauleitplanung

Das Zusammenleben der Menschen in Städten und Gemeinden ist untrennbar mit Geräuschen verbunden. Ob es sich um Geräusche aus Gewerbebetrieben und Industrieanlagen, Straßen- und Schienenverkehr oder die menschliche Stimme auf Sportstätten und Freizeitanlagen handelt, immer wird es Betroffene geben, die diese Geräusche als Lärm empfinden.

Unsere heutigen Wirtschaftsformen erfordern eine hohe Mobilität der Individuen, wobei gleichzeitig eine verdichtete Nutzung von bebauten Räumen gewünscht wird, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Dies führt vermehrt zu Lärmbelastungen. Aufgabe einer vorausschauenden städtebaulichen Planung ist es daher, vorhandene oder zu erwartende Lärmkonflikte zu erkennen und auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

Bei der Erweiterung oder Umstrukturierung von Wohn- und Gewerbegebieten oder Verkehrsflächen sind Lärmkonflikte nicht auszuschließen. Wir beraten Sie mit dem Ziel, das geplante Vorhaben unter angemessener Berück-
sichtigung des Lärmschutzes zu ermöglichen. Neben der schalltechnischen Analyse der Situation stellen wir Ihnen sowohl akustisch als auch wirtschaft-
lich und planungsrechtlich sinnvolle Lösungen zur Verfügung. Wir vertreten unsere Empfehlungen in Fachausschüssen und Bürgerversammlungen.